Sicherlich haben Sie schon einmal etwas von der Umsatzsteuer-Nachschau gehört, welche durch das Finanzamt unangekündigt stattfinden kann. Hier werden ausschließlich umsatzsteuerliche Angelegenheiten geprüft.
Ab 01.01.2013 gibt es jetzt auch die Lohnsteuer-Nachschau. Das bedeutet, dass das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung den Betrieb des Arbeitgebers persönlich überprüfen darf und Personalien aller sich dort befindlichen Personen aufnehmen darf, ähnlich wie der Zoll. Außerdem sind dem Finanzamt unverzüglich die für die Lohnabrechnung erstellten Unterlagen vorzulegen.
Sofern der Lohn nicht im Betrieb gemacht wird, besteht die Berechtigung, zum Beispiel den Steuerberater ohne Voranmeldung aufzusuchen und von diesem die Einsicht in die Lohnabrechnungsunterlagen zu fordern.
Wie verhalten Sie sich nun als Unternehmer, wenn Sie mit einer unangekündigten Prüfung konfrontiert werden?
Informieren Sie sich dazu am besten bereits im Vorfeld - unser Lohnteam gibt Ihnen hier jederzeit praktische Tipps!
Ihr Team von BÄUERLE.Steuerberater