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Das neue Elterngeld Plus

Der Bundesrat hat das Gesetz zum Elterngeld Plus gebilligt. Das Elterngeld Plus bietet Müttern und Vätern für Geburten ab dem 1. Juli 2015 die Möglichkeit, wieder in Teilzeit zu arbeiten und Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld beträgt dann zwar noch noch die Hälfte des regulären Elterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange, nämlich 24 Monate ausbezahlt. Arbeiten beide Elternteile für mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten sie noch einen Partnerschaftsbonus (je vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate).

Dies hat aber auch Folgen für den Arbeitgeber!

Arbeitgeber müssen durch die Änderungen noch flexibler werden. Sofern ein Mitarbeiter die Freistellung für eine Elternzeitphase (aber nur für die ersten zwei Abschnitte) verlangt, muss der Arbeitgeber dem künftig nicht mehr zustimmen. Es reicht aus, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber rechtzeitig informiert - also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr und 13 Wochen vorher bei Kindern ab dem 3. Geburtstag.

Informiert der Mitarbeiter den Arbeitgeber also rechtzeitig, reicht dies für den Arbeitnehmer aus. Es spielt also keine Rolle, ob der Arbeitgeber dem zustimmt oder nicht.

Wie sieht es bei Mehrlingsgeburten aus?

Ebenfalls neu - und dies bereits ab dem 1. Januar 2015 - ist, dass Eltern von Mehrlingen nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind Anspruch auf Elterngeld haben. Früher hatten die Eltern pro Kind einen Anspruch auf Elterngeld. Dadurch entsteht nun ein Nachteil für die Mehrlingseltern.

 

Haben Sie noch Fragen zum neuen Elterngeld Plus? Dann rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung!

 

 

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