Liebe Mandanten,
wie immer um diese Zeit versenden die Finanzämter diese Schreiben an all diejenigen Steuerpflichtigen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Steuererklärungen noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben.
Haben auch Sie ein solches Schreiben erhalten, aber lassen die Steuererklärungen über unsere Kanzlei erstellen, so müssen Sie nicht in Sorge geraten. Es handelt sich einfach um eine Erinnerung zur Einhaltung der Abgabefrist (31.12.2017).
Dennoch hilft uns auch in diesem Jahr das Finanzamt damit: Denn bitte lassen Sie uns tatsächlich - sofern Sie dies noch nicht getan haben sollten – baldmöglichst Ihre Steuerunterlagen zukommen, wir freuen uns darüber!
Vielen Dank im Voraus.
Mit herzlichem Gruß von Ihrem Team BÄUERLE . Steuerberater