Wie Ihnen schon bekannt sein dürfte, gilt ab 01.12.2011 ein neuer nunmehr 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit.
Dieser Schlüssel muss für Meldezeiträume ab dem 01.12.2011 angewendet werden. Er betrifft zum einen alle Entgeltmeldungen, die ein Zeitraumende 01.12.2011 und später enthalten. Zum anderen ist der neue Schlüssel bei Anmeldungen zu verwenden, die einen Beginnzeitraum ab diesem Datum enthalten.
Fazit: Wir benötigen den Tätigkeitsschlüssel von bereits seit mehreren Monaten oder Jahren angestellten Mitarbeitern, aber auch von Mitarbeitern, die erst ab dem 01.12.2011 angestellt werden sollen.
Für Sie wichtig zu wissen ist, dass wir den Dezember-Lohn nicht abrechnen können, wenn wir den 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel nicht erfasst haben. Im <link internal-link>Downloadbereich Lohnbuchhaltung finden Sie zwei Dokumente ("Fragebogen Tätigkeitsschlüssel" und "Schlüsselverzeichnis ab 2011"), die Ihnen und uns helfen, den Tätigkeitsschlüssel korrekt zu vervollständigen.
Bitte melden Sie sich bei Rückfragen zu diesem Thema jederzeit gerne bei unserem <link internal-link>Lohn-Team.