Mit der Gesetzesänderung vom 27. Dezember 2011 durch das Ministerium für Arbeit und Soziales ergeben sich für „junge Selbständige“, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, leider neue Stolpersteine.
So gelten bereits seit dem 01. Januar 2012 folgende neue Regelungen:
Zuschuss in Höhe des NEU ALT
letzten ALG : 6 Monate 9 Monate
Deckelung bei max. 18.000 € 24.000 €
Verlängerung 300 € 9 Monate 6 Monate
Wurden in der Vergangenheit auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als fachkundige Anlaufstelle für Existenzgründer empfohlen, werden seit Jahresbeginn nur noch IHK, HWK, der jeweilige Fachverband oder Kreditinstitute dafür genannt.
Zudem – und diese Änderung ist eklatant – konnten bis zur Gesetzesänderung die durch eine fachkundige Stelle (auch Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer) eingereichten Anträge für die Gründungszuschüsse vom Arbeitsamt nicht abgelehnt werden. JETZT aber haben die Unternehmensgründer keinen wirklichen Anspruch mehr auf die Gründungszuschüsse, sondern sind von den persönlichen „Ermessensleistungen“ der Arbeitsagentur bzw. der jeweiligen Berater dort abhängig. Erste Erfahrungsberichte lassen verlauten, dass die Sachbearbeiter der Arbeitsagenturen zwar nicht wagen, eindeutige Absagen zu erteilen, aber durch ständige Anforderung von diversen Formularen bewusst Verwirrung schaffen, um Entscheidungen über Gründungszuschüsse zu verzögern oder erst einmal nicht fällen zu müssen.
Außerdem werden teilweise die Zuschüsse erst dann gewährt, wenn die Sachbearbeiter sicherstellen konnten, dass die bei der Agentur vorliegenden offenen Stellen in den entsprechenden Bereichen ausreichend besetzt werden konnten. Zur Not erhält eine Person, die gewillt ist, ein Unternehmen zu gründen, erst einmal keinen Zuschuss gestattet sondern eine offene Stelle in Wirtschaft oder Industrie angeboten?! Die Aufnahme der Selbständigkeit während der „Vermittlungszeit“ ist darüber hinaus auch nicht wirklich möglich, da der Gründer für Vorstellungsgespräche etc. erreichbar sein muss und der Anspruch auf Arbeitslosengeld ja nur besteht, wenn er nicht wirklich arbeitet…
Fakt ist: Wir als Steuerberater können also momentan leider keine Garantie geben, dass die angeforderten Zuschüsse gewährt werden. Ebenso ist momentan ungeklärt, ob Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weiterhin Bestätigungen als fachkundige Stelle abgeben dürfen.
Fakt ist aber auch, dass das Ministerium bereits über eine neue Förderung durch Steuerberater zum Thema Existenzgründer nachdenkt… Wir halten Sie auf dem Laufenden!