Belege können grundsätzlich digital gespeichert und archiviert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Belege auch noch nach 10 Jahren abrufbar und lesbar sind. Erfüllt die elektronische Archivierung die Anforderung der GoBS, erübrigt sich eine Aufbewahrung der Papierbelege. Bei Kontoauszügen ist empfehlenswert: Monatsauszüge in Papierform, die dann elektronisch archiviert werden.
Thermobelege sind zu kopieren, die Kopie ist an den Original-Thermobeleg zu heften und dann abzulegen. Auch hier gilt: digitalisieren ja, abrufbar und lesbar in 10 Jahren müssen Thermobeleg + Kopie trotzdem noch sein!