Wir freuen uns sehr, dass eine unserer Mitarbeiterinnen mit Info vom 21.12.2012 zur mündlichen Steuerberaterprüfung zugelassen wurde. Das bedeutet lernbedingte „Arbeitssperre“ bis zur Prüfung und eine ganze Kanzlei im Daumendrück-Ausnahmezustand!!
Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können