FachNews

Aufmerksamkeiten an den Arbeitnehmer ab 2015

Eine wichtige Änderung ist, dass der Grenzbetrag für Aufmerksamkeiten von 40,00 € auf 60,00 € angehoben wird. Aufmerksamkeiten können Sachzuwendungen (z. B. Blumen oder ein Buch) bis zu einem Wert von 60,00 € einschließlich Umsatzsteuer sein, die dem Mitarbeiter oder seinem Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) zugewendet werden. Wird die Grenze von 60,00 € nicht überschritten, liegt kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Wichtig! Geldzuwendungen sind - auch innerhalb der 60,00 €-Grenze - steuer- und beitragspflichtig.

KanzleiNews

Klasse Kanzlei-Bewertung durch unsere MitarbeiterInnen!!

Mehr ...

KanzleiNews

Die sportliche Kanzlei macht ihrem Namen alle Ehre

Mehr ...

KanzleiNews

Gewinner des BÄUERLE-Bundesliga-Tippspiels 2022/23

Mehr ...

FachNews

Aktuelle Steuernews für Juli 2023

Mehr ...

FachNews

DATEV Arbeitnehmer Online - sinnvoll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr ...