FachNews

Aktuelles aus dem Hörsaal

Immer wieder greift der Fiskus bei Einzahlungen eines Ehegatten auf ein "Oder-Konto" mit einer Auslegung als Schenkung zu, wenn das Geld vom anderen Ehegatten verwendet wird.

"Oder-Konten" haben die Besonderheit, dass beide Ehegatten alleine über das vorhandene Guthaben verfügen können.

Folgende Empfehlung: Setzen Sie bei der Einrichtung von "Oder-Konten" eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung auf, dass Umrechnungen ausschließlich beim einzahlenden Ehegatten erfolgen sollen.

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