Immer wieder greift der Fiskus bei Einzahlungen eines Ehegatten auf ein "Oder-Konto" mit einer Auslegung als Schenkung zu, wenn das Geld vom anderen Ehegatten verwendet wird.
"Oder-Konten" haben die Besonderheit, dass beide Ehegatten alleine über das vorhandene Guthaben verfügen können.
Folgende Empfehlung: Setzen Sie bei der Einrichtung von "Oder-Konten" eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung auf, dass Umrechnungen ausschließlich beim einzahlenden Ehegatten erfolgen sollen.