Die Neuregelung für Steuererklärungen ab 2018 hat eine weitere Verlängerung der Abgabefrist zur Folge:
Mit Beratung durch einen Steuerberater können Steuererklärungen zukünftig bis zum 28.02. des übernächsten Jahres beim Finanzamt eingereicht werden. Ohne steuerliche Beratung müssen die Unterlagen bis zum 31.07. des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt sein.
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(Quelle: Die Steuerfachangestellten 08/2016)