FAQ zum Thema Jahresabschluss

Warum machen viele Freiberufler und Kleingewerbebetriebe freiwillig eine Bilanz, obwohl sie aus gesetzlichen Gründen auch eine Einnahmen-Überschussrechnung machen dürfen?

Es kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, über die Aktivierung oder Rückstellungsbildung den Gewinn optimiert auf verschiedene Jahre zu verteilen. Insbesondere die Bilanzpositionen Warenbestand und halbfertige Arbeiten beeinflussen das Jahresergebnis extrem.

Ist eine Bilanz prinzipiell viel teurer als eine Einnahmen-Überschussrechnung?

Das kommt darauf an. Je mehr Abgrenzungsbuchungen notwendig sind, desto aufwendiger wird die Bilanzierung. Dies bedeutet, dass bei einer Bilanz, wenn wenige Zahlungen nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen, der Aufwand nur minimal größer ist als bei einer Einnahmen-Überschussrechnung.

Muss bei einer Einnahmen-Überschussrechnung überhaupt eine Buchhaltung gemacht werden?

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung genügt eine einfache Belegsammlung. Wir vertreten ganz klar die Auffassung, dass auch bei einer Einnahmen-Überschussrechnung eine korrekte Buchhaltung die Grundlage der Ermittlung des Gewinns sein sollte. Aus der Erfahrung heraus gehen bei reinen Belegsammlungen wichtige Betriebsausgaben unter und es ist keine zusätzliche Kontrollmöglichkeit vorhanden durch den Abgleich mit einem Konto- oder Kassenstand.

Welche Gebührenpositionen werden abgerechnet bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung?

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung werden 3 Gebührenpositionen für die Gewinnermittlung selbst, die Anlage FE, und den Erläuterungsbericht angesetzt. Zusätzlich wird eine Gebühr für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls Feststellungserklärung und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung fällig.

Welche Gebühren werden bei einer Bilanz fällig?

Bei einer Bilanz wird die Bilanz selbst und der Erläuterungsbericht abgerechnet. Zusätzlich fallen auch hier Gebühren für die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Feststellungserklärung und Umsatzsteuererklärung an, sofern diese erstellt werden müssen.

Nach was bemisst sich die Gebühr einer Einnahmen-Überschussrechnung?

Die Gebühr bei der Einnahmen-Überschussrechnung hat als Bemessungsgrundlage den Jahresumsatz bzw. Jahreskosten. Der höhere Wert wird in der Steuerberatergebühren-Verordnung angesetzt.

Wie hoch ist der Gegenstandswert für die Bilanz?

Bei der Bilanz ist es eine Mischung aus Bilanzsumme und Jahresumsatz, welche in der Gebührenverordnung verarbeitet wird.

Gibt es feste 10tel-Sätze für die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Bilanz?

In unserer Kanzlei wird die Bemessung der 10tel-Sätze sehr stark daran orientiert, wie hoch der jeweilige Aufwand in dem Fall war. Dies bedeutet, dass eine gute Vorbereitung mit einer guten Buchhaltung geringere Gebühren verursacht als eine schlechte Buchhaltung mit schlecht vorbereiteten Unterlagen.

Kann ich während der gesamten Lebensdauer meines Betriebes die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben = Einnahmen-Überschussrechnung machen?

Nein. Spätestens bei Beendigung des Betriebs muss eine sogenannte Schlussbilanz erstellt werden. Dies muss man sich vorstellen, als ob mit dem Fallbeil das Ende des Betriebs dokumentiert wird. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten auf den Endtag des Betriebs bilanziert.

Ist der Gewinn bei Einnahmen-Überschussrechnungen und Bilanzierungen über die komplette Lebensdauer des Betriebs unterschiedlich?

Nein. Über die komplette Lebensdauer des Betriebs ist das Endergebnis aller zusammen liegenden Jahre genau dasselbe. Ein großer Unterschied über die Jahre ist, dass bei der Einnahmen-Ausgaben (Einnahmen-Überschussrechnung) die Umsatzsteuer jeweils als Einnahme bzw. Ausgabe verbucht wird. Bei der Bilanzierung wird die Umsatzsteuer lediglich als Verbindlichkeit oder Forderung in der Bilanz ausgewiesen.