FAQ zum Thema Einkommensteuer
Brauche ich seit der Abgeltungssteuer überhaupt noch die Anlage KAP?
Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge. Wir empfehlen Ihnen aufgrund der bisherigen Erfahrungen zum Jahresende bei Ihren Banken eine Jahressteuerbescheinigung für 2010 zu beantragen. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen trotz eines höheren Steuersatzes gegenüber der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, zum Beispiel bei anrechenbarer Quellensteuer, eine Erklärung der Kapitalerträge zu einer zusätzlichen Steuererstattung führt. Gleichzeitig tritt auch eine Erklärungspflicht der Kapitalerträge weitaus häufiger auf als erwartet. Hierbei ist wichtig, dass Sie uns bitte ALLE Steuerbescheinigungen vorlegen, es reicht leider nicht aus nur die Bescheinungen mit Steuerabzug mit zu schicken.
Warum kann es zu einer Steuernachzahlung bei den Steuerklassen 3 - 5 kommen?
Durch die Steuerklassenwahl 3 -5 wird insgesamt zuwenig Lohnsteuer unter dem Jahr von dem Lohn einbehalten. Die Lohnsteuerklasse 3 setzt voraus, dass der andere Ehegatte nicht arbeitet. Bei der monatlichen Lohnssteuerberechnung werden die Freibeträge des anderen Ehegatten zu 100 Prozent mit eingerechnet. Arbeitet der andere Partner, das heißt er hat die Steuerklasse 5, nutzt er einen Teil seiner Freibeträge selbst. Als zweites kommt hinzu, dass von der Lohnsteuerklasse 5 nur ein Durchschnittssteuersatz von ca. 30 Prozent einbehalten wird. Liegt der „Familiensteuersatz“ in der Steuererklärung über 30 Prozent, muss die Differenz nachbezahlt werden.
Wozu teile ich meiner Bank mit, dass ich kirchensteuerpflichtig bin?
Sie sind Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Kirchengemeinde. Ihre Bank führt jedoch keine Kirchensteuer ab. Dies führt dazu, dass wir alle Kapitalerträge zwangsweise in der Steuererklärung ansetzen müssen, da es zu einer „Nachversteuerungspflicht“ der Kirchensteuer kommt. Um das für die Zukunft zu verhindern, teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Wie lange dauert es, bis meine Unterlagen in der Kanzlei bearbeitet werden?
Das hängt davon ab, wie viele Mandanten ihre Unterlagen parallel bei uns einreichen und ob die Kanzlei durch nicht verschiebbare Themen (wie Betriebsprüfungen von Mandanten) belastet ist. In der Regel sollte die Bearbeitung maximal 8 Wochen dauern. Unser internes Ziel liegt bei 20 Tagen!
Wie lange braucht das Finanzamt, bis der Steuerbescheid verschickt wird und wie lange dauert es, bis meine Nachzahlung fällig bzw. meine Erstattung überwiesen wird?
Das ist sehr unterschiedlich. Je nach Finanzamt und je nach Sachbearbeiter beim Finanzamt. In der Regel sind 4 Wochen bis 3 Monate normal. Die Nachzahlung ist immer genau einen Monat nach Steuerbescheidübermittlung an uns fällig und die Erstattung erfolgt immer schon parallel zur Steuerbescheidübermittlung.
Werden Nachzahlungen bzw. Erstattungen verzinst?
Ja, ab 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres fallen jeweils 6 % pro Jahr an. Für die Einkommensteuer 2010 erfolgt die Verzinsung erst ab 01.04.2012!
Wie viele Steuerbescheide gehen bei BÄUERLE . Steuerberater ohne Abweichung zur eingereichten Erklärung ein?
Wir führen hierüber keine eigene Statistik. Es sind aber sicherlich deutlich über 80 %.
Ist die Gebührenrechnung für die Erstellung steuerlich abzugsfähig?
Jein, d. h., größtenteils ja. Die allgemeinen Positionen für zum Beispiel Versicherungen, Kinder und Krankheitskosten sind nicht absetzbar. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung von Einkünften sind als Werbungskosten absetzbar, sofern die Werbungskostenpauschale der jeweiligen Einkunftsart überschritten wird.
Richtet sich die Gebührenhöhe des Steuerberaters nach der Erstattung durch das Finanzamt?
Nein, erstens darf der Steuerberater kein „Erfolgshonorar“ vereinbaren und zweitens ist der Bearbeitungsaufwand von der jeweiligen steuerlichen Situation jedes einzelnen abhängig.
In vielen Fällen müssen die Mandanten am Jahresende aufgrund zusätzlicher Einkünfte etwas nachzahlen – dann müsste dies ja anteilig der Steuerberater leisten….
Kann man für die Erstellung der Einkommensteuererklärung im Vorfeld eine Pauschalvergütung vereinbaren?
In der Regel nicht. Im Vorfeld ist es für uns immer sehr schwierig, den Bearbeitungsaufwand genau abzuschätzen.
Wenn wir einen Festpreis vereinbaren, geschieht dies nur auf ausdrücklichen Mandantenwunsch und es wird ein Sicherheitszuschlag unsererseits einkalkuliert.
Ist die Steuerbescheidsüberprüfung schon mit der Gebührenrechnung für die Erstellung der Steuererklärung abgegolten?
Nein, es handelt sich um eine getrennte Dienstleistung mit hohem Haftungspotential. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand in einer gesonderten Gebührenposition mit der Erstellung der nächsten Steuererklärung oder in einer getrennten Gebührenrechnung.
Haftet der Steuerberater für die Korrektheit der Steuererklärung?
Ja, der Steuerberater haftet für fehlerhafte Ansätze bei der Erstellung der Steuererklärung. Er ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung hierfür abzuschließen.
Wann ist die Rechnung des Steuerberaters fällig? Darf man mit der Bezahlung warten, bis das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat?
Da unter anderem die Mitarbeiter nicht auf Ihr Gehalt warten können, bis das Finanzamt den Fall bearbeitet hat, ist dies nicht möglich. Die Leistung ist erbracht, wenn die Steuererklärung an die Mandanten zur Unterschrift übermittelt wird. Wir gewähren dann noch ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
Kann es sein, dass ich weniger vom Finanzamt zurückbekomme als ich an den Steuerberater bezahle?
Leider ja. Es kann ja auch sein, dass Sie sogar an das Finanzamt etwas zurückbezahlen müssen. Dies kann mehrere Gründe haben:
a) Sie haben sich einen zu hohen Freibetrag eintragen lassen.
b) Sie haben zusätzliche Einkünfte aus Renten, Vermietung oder Selbständigkeit, die während dem laufenden Jahr nicht dem automatischen Lohnsteuerabzug unterlagen.
c) Sie sind verheiratet und die Ehegatten haben die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt. Wenn nun der Ehepartner mit der Steuerklasse 5 etwas verdient, kommt es meist zu Steuernachzahlungen. Dies hängt davon ab, wie hoch der Steuersatz des über Steuerklasse 3 „besser“ verdienenden Ehepartners ist. Das Einkommen der Steuerklasse 5 wird bei der Steuererklärung auf den Steuersatz der Steuerklasse 3 hoch geschleust wie eine „Gehaltserhöhung“. Wenn hier ein höheres Einkommen als bei „Durchschnittsdeutschen“ vorliegt, muss es zu Nachzahlungen kommen.
d) Es existieren sogenannte „steuerfreie“ Lohnersatzleistungen. Diese erhöhen den Familiensteuersatz und es kommt somit über den Progressionsvorbehalt zu Nachzahlungen. Krankenausfallgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld sind Beispiele für solche Lohnersatzleistungen.
Muss jeder eine Steuererklärung machen?
Nein. Wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und diese mit den Steuerklassen 1, 3 (ohne 5) und 4 erzielt wurden, kann darauf auch verzichtet werden.
Kann man schon beim ersten Termin sagen, was an Steuererstattung zu erwarten ist?
Nein, nur bei Kenntnis der kompletten steuerlichen Verhältnisse kann eine Prognose erstellt werden.
Ist es besser bewusst Streichpositionen in der Steuererklärung aufzunehmen, damit das Finanzamt etwas findet und zufrieden ist?
Klares Nein. Wir setzen nur Positionen an, die wir zu 100% vertreten können und unsere Erfahrung zeigt, dass das Finanzamt eine saubere Aufbereitung durch eine schnellere Bearbeitung honoriert.
Warum erleichtert man dem Finanzamt durch eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung die Arbeit?
Wie reagieren Sie auf die Übermittlung von einfach zu verarbeitenden Unterlagen?
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