Lohnbuchhaltung

Die monatliche Gehaltsabrechnung ist für jeden Angestellten etwas ganz Besonderes und von hohem Stellenwert. Jeder Arbeitgeber sollte darauf achten, dass dieses Dokument fristgerecht und korrekt übermittelt wird.

Im Lohnbuchhaltungsbereich ist der Gesetzgeber sehr aktiv. Jedes Jahr gibt es hier viele Veränderungen, die zu beachten sind, damit es nicht bei den lückenlosen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen Überraschungen gibt.

Unser Lohnteam freut sich sehr auf Ihre Anfrage!

Unser Markenzeichen und Ihr Vorteil

Vom Personalfragebogen bis zur Lohnüberweisungsfreigabe übernehmen wir alles für unseren Mandanten. Die komplette Archivierung aller Daten und Unterlagen wird auf uns verlagert - nur die Lohnzahlung nehmen wir Ihnen nicht ab ...

Was beinhaltet die Lohnbuchhaltung?

1. Neuanlage eines Unternehmens

Hierbei werden von uns die Firmenstammdaten in unsere EDV eingepflegt. Sodann werden die Personaldaten aufgrund eines von uns entwickelten Personal-Fragebogens (Arbeitshilfen-Lohnbuchhaltung) für den jeweiligen Mitarbeiter erfasst. Dazu gehört natürlich auch die Meldung zur Krankenkasse. Sofern Sie bisher noch keine Arbeitnehmer beschäftigt haben, wird von uns beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer für Ihr Unternehmen beantragt. Ebenfalls übernehmen wir für Sie die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung für Ihre Arbeitnehmer). Wir unterstützen Sie bei der Fertigung von Arbeitsverträgen mit Ihren Arbeitnehmern bzw. prüfen steuerlich die uns von Ihnen vorgelegten Arbeitsverträge. Es werden die notwendigen Einzugsermächtigungen für das Finanzamt zwecks Zahlung der fälligen Lohnsteuer sowie für die Krankenkassen für die fälligen Sozialversicherungsbeiträge erstellt.

2. Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung

Nachdem Sie uns monatlich die Lohn- und Gehaltsänderungen aufgrund eines von uns erstellten Formulars (Arbeitshilfen-Lohnbuchhaltung) übermittelt haben, erstellen wir die Abrechnung für den jeweiligen Mitarbeiter. Die Lohnunterlagen erhalten Sie sodann auf Wunsch in Papierform oder per E-Mail in PDF-Form. Die monatlichen Nachweise über die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge werden von uns fristgerecht und direkt elektronisch an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Ebenso die Lohnsteuer-Anmeldung. Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter bei der Bank durch uns freizugeben. Hierfür benötigen wir lediglich eine Vollmacht von Ihnen. Diese ist nur auf die Freigabe der Lohnzahlungen beschränkt.

3. Beratung

Über das DATEV-Programm können wir für sie nicht nur Stundensatz-Kalkulationen durchführen, auch sind für in der Lage, für Sie Musterberechnungen für unterschiedliche Lohn- und Gehaltshöhen zu erstellen. Dabei können wir Ihnen die Arbeitgeber-Belastungen für den Mitarbeiter Cent-genau ausweisen. Wir optimieren für Sie die steuerfreien, steuerbegünstigten und sozialversicherungsfreien Gehaltsbestandteile und informieren Sie umfangreich hierüber. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Fertigung von Arbeitsverträgen bzw. überprüfen gerne für Sie die steuerlichen Aspekte eines Arbeitsvertrages. Weitere Beratungsthemen unsererseits sind zum Beispiel Betriebliche Altersvorsorge, Reisekostenabrechnung, Lohnpfändungen usw. Kontaktieren Sie uns, wir beantworten Ihnen gerne jede Frage.

4. Betreuung von Betriebsprüfungen

Dazu gehört insbesondere die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung und durch das Finanzamt. Die Prüfungen finden in der Regel in unserem Haus statt.

Weitere Ansprechpartner zum Thema Lohnbuchhaltung finden Sie auf unserer Teamseite beim

Team Lohnbuchhaltung