Jahresabschluss
Ein Jahresabschluss muss alle gesetzlichen Regeln einhalten. Die Steuerlast unter Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten zu optimieren, ist unsere Aufgabe.
Der Jahresabschluss ist definitiv die Visitenkarte Ihres Unternehmens beim Finanzamt und der Bank. Transparenz schafft Vertrauen.

Unser Markenzeichen und Ihr Vorteil
Ist es nicht für alle schön, wenn der Jahresabschluss verständlich und transparent ist?
Der Mandant, die Bank und das Finanzamt sind zufrieden!
Welche Jahresabschlüsse gibt es?
1. Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmen-Überschussrechnung (= EÜR) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben mit den jeweiligen Zahlungseingängen verbucht. Ein paar wenige Ausnahmen werden aufgrund steuerrechtlicher Regelungen anders zugeordnet. Der Vorteil der Einfachheit wird teilweise auch durch den Nachteil der geringen Gestaltbarkeit wieder zunichte gemacht. Eine Optimierung der Steuerlast über mehrere Jahre hinweg ist hier schwieriger möglich. Es ist die klassische Gewinnermittlungsart aller „Freiberufler und Kleinunternehmer“. Bei Gewerbetreibenden ist diese Art der Gewinnermittlung nur möglich bis zu einem Gewinn von 50.000,00 € pro Jahr und einem Umsatz von 500.000,00 € pro Jahr. Bei Überschreiten dieser Grenzen fordert das Finanzamt den Betrieb auf, für die Zukunft zu bilanzieren.
2. Bilanzierung
Der Betriebsvermögensvergleich ist die klassische Gewinnermittlungsart für alle Gewerbebetriebe. Auch jeder Freiberufler kann hierzu freiwillig optieren. Bei der Bilanzierung werden die Einnahmen und Ausgaben verursachungsgerecht der korrekten Periode zugeordnet. Es wird so der „richtige“ Gewinn ausgewiesen, der im jeweiligen Zeitraum erwirtschaftet wird. Durch das seit 2010 nun pflichtmäßig anzuwendende Bilanz-Modernisierungs-Gesetz (BilMog) werden ab 2010 entweder eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz erstellt oder eine Handelsbilanz mit einer sogenannten Überleitungsrechnung.
Bei einer Kapitalgesellschaft kommt zusätzlich noch die inzwischen elektronisch einzureichende Offenlegungsbilanz dazu. Hier wird die „schlankste“ Version der Bilanz direkt ans Handelsregister übermittelt. Diese Bilanz steht für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich im elektronischen Bundesanzeiger zum Abruf zur Verfügung.
Weitere Ansprechpartner zum Thema Jahresabschluss finden Sie auf unserer Teamseite beim




