Einkommensteuer
Ist es für Sie jedes Jahr kein befriedigendes Erlebnis, Ihre wertvolle Freizeit damit zu verbringen, Ihre Einkommensteuer in einer meist käuflich zu erwerbenden Steuersoftware einzugeben?
Kennen Sie nicht alle aktuellen Gesetze und Rechtsprechungen im Bereich Einkommensteuer?
Haben Sie keine Fragen und Themen, die Sie gerne mit Ihrem Steuerberater besprechen und diskutieren wollen?
Unser Einkommensteuerteam freut sich sehr auf Ihre Kontaktaufnahme mit uns!

Unser Markenzeichen und Ihr Vorteil
Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrer Steuererklärung alle gesetzlichen Regelungen zu Ihrem Vorteil ausgelegt wurden!
Der klassische Ablauf einer Einkommensteuer-Erklärung
1.-3. Vorbereitung der Steuererklärung in unserem Hause
1. Telefonische Terminvereinbarung mit dem Hinweis auf die notwendigen Unterlagen.
2. Postalische Übermittlung der Unterlagen durch Sie oder auf Wunsch persönliche Besprechung und Übergabe aller für die Bearbeitung der Einkommensteuer notwendigen Belege und Informationen.
3. Erstellung der kompletten Einkommensteuererklärung durch unser Team. Bei Unklarheiten oder Feststellung, dass noch Informationen oder Belege fehlen, Kontaktaufnahme des Bearbeiters mit Ihnen per Mail oder Telefon.
4.-7. Übermittlung ans Finanzamt
4. Fertigstellung der Unterlagen in unserer Kanzlei. Die Steuererklärung wird von unserer Kanzlei über eine sichere Datenverbindung per „Elster“ an das Finanzamt übermittelt. Dort liegen die Daten vorläufig ohne Zugriffsmöglichkeit des Finanzamts auf dem Server.
5. Parallel werden Ihnen per Post - oder bei regionaler Nähe auch durch persönliche Übermittlung - die nicht mehr benötigten Unterlagen zusammen mit dem Finanzamtspaket übergeben. Das Finanzamtspaket enthält die abgekürzte, etwas unübersichtliche Steuererklärung, die Sie erst nach Ihrer Überprüfung mit Ihrer Unterschrift final freigeben.
Damit die Bearbeitung beim Finanzamt möglichst reibungslos und ohne zeit- und kostenintensive Rückfragen abläuft, legen wir großen Wert darauf, dass alle notwendigen Belege und Unterlagen in transparenter und gut übersichtlicher Weise beigefügt werden. In der Post von uns sind noch einige Zusatzinformationen enthalten. Wir erstellen Ihnen eine Prognose, wie die zu erwartende Steuernachzahlung bzw. Erstattung ausfallen wird, sofern das Finanzamt keine Rückfragen mehr hat und alle Punkte anerkennt.
Sie erhalten zusätzlich Informationen und Tipps, die das jeweilige Bearbeitungsjahr betreffen, oder die uns bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen aufgefallen sind.
Die für die Erstellung der Steuererklärung angefallene Gebührenrechnung liegt ebenfalls bei. Unsere Gebühren richten sich nach Ihrem Einkommen, der Komplexität der Steuererklärung und dem notwendigen Zeitbedarf. Diese Parameter werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatergebührenverordnung eingearbeitet.
6. Sie geben das unterzeichnete Finanzamtspaket entweder per Post ans Finanzamt weiter oder werfen die Unterlagen direkt in den Finanzamtsbriefkasten vor Ort.
7. Über die Sendung einer E-Mail an Ihren Sachbearbeiter in unserer Kanzlei fordern Sie bei Bedarf ein elektronisches Exemplar Ihrer kompletten Einkommensteuer an.
8. Bearbeitung durch das Finanzamt
8. Nun ist das Finanzamt am Ball. Entweder sind Fragen offen – dann bekommen wir eine meist schriftliche, manchmal telefonische Anfrage oder der Steuerbescheid geht ohne Rückfragen an unsere Kanzlei.
9.-10. Prüfung des Steuerbescheides durch die Kanzlei
9. Wir erhalten den Steuerbescheid vom Finanzamt per Post. Der Eingang wird bei uns elektronisch erfasst, der Steuerbescheid eingescannt und elektronisch archiviert.
10. Der Sachbearbeiter überprüft den Steuerbescheid mit unserer internen Berechnung. Bei Abweichungen prüfen wir, ob ein Rechtsbehelf sinnvoll ist und legen diesen bei Bedarf beim Finanzamt per Fax ein. Wenn es keine Abweichungen gibt, übermitteln wir Ihnen per Post oder Mail die Information über die nun final zu entrichtende Nachzahlung oder Erstattung. Die Kosten für die Steuerbescheidsprüfung werden in der Regel mit der Erstellung der nächsten Steuererklärung in einer gesonderten Position abgerechnet.
11.-12. Ihre Steuererklärung ist unter Dach und Fach
11. Sie archivieren die Unterlagen und können an das Thema Steuererklärung einen dicken Haken machen!
12. Im nächsten Jahr läuft der Prozess dann wieder ähnlich ab - ohne größeren Zeitaufwand für Sie.
Weitere Ansprechpartner zum Thema Einkommensteuer finden Sie auf unserer Teamseite beim



