BÄUERLE . Leistungen

Einkommen­steuer

Ist es für Sie jedes Jahr kein befriedigendes Erlebnis, Ihre wertvolle Freizeit damit zu verbringen, Ihre Einkommensteuer in einer meist käuflich zu erwerbenden Steuersoftware einzugeben?

Kennen Sie nicht alle aktuellen Gesetze und Rechtsprechungen im Bereich Einkommensteuer?

Haben Sie keine Fragen und Themen, die Sie gerne mit Ihrem Steuerberater besprechen und diskutieren wollen?

Unser Einkommensteuerteam freut sich sehr auf Ihre Kontaktaufnahme mit uns!

Unser Markenzeichen und Ihr Vorteil

Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrer Steuererklärung alle gesetzlichen Regelungen zu Ihrem Vorteil ausgelegt wurden!

Ihren Vorteil im Blick

Der klassische Ablauf einer
Einkommensteuer-Erklärung

1.-3. Vorbereitung der Steuererklärung in unserem Hause

1. Bei Neumandaten erfolgt eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Hinweis auf die für den Termin notwendigen Unterlagen. Im Termin werden auch sämtliche für unsere Zusammenarbeit und den Austausch mit dem Finanzamt notwendigen Vollmachten besprochen und durch Sie freigegeben.

2. Ab dem zweiten Bearbeitungsjahr werden die Belege und Unterlagen entsprechend der persönlichen Checkliste per Post oder E-Mail an uns übermittelt. Selbstverständlich ist ein persönlicher Besprechungstermin immer möglich.  

3. Erstellung der kompletten Einkommensteuererklärung durch unser Team. Bei Unklarheiten oder Feststellung, dass noch Informationen oder Belege fehlen, Kontaktaufnahme des Bearbeiters mit Ihnen per Mail oder Telefon.

4.-6. Übermittlung ans Finanzamt

4. Fertigstellung der Unterlagen in unserer Kanzlei. Die Steuererklärung wird von unserer Kanzlei über eine sichere Datenverbindung per ELSTER authentifiziert an das Finanzamt übermittelt.

5. Parallel werden Ihnen per Post oder persönlicher Überbringung in der Nähe die nicht mehr benötigten Unterlagen zurück gegeben. Ein Exemplar der kompletten Steuererklärung mit allen Anlagen wird Ihnen nach Fertigstellung von unserem Office per Mail übermittelt. In dieser Mail sind noch einige Zusatzinformationen enthalten. Wir erstellen Ihnen eine Prognose, wie die zu erwartende Steuernachzahlung bzw. Erstattung ausfallen könnte, sofern das Finanzamt keine Rückfragen mehr hat und alle Punkte anerkennt. Sie erhalten zusätzlich Informationen und Tipps, die das jeweilige Bearbeitungsjahr betreffen, oder die uns bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen aufgefallen sind. Es hängt an dieser Mail auch immer die für Sie individuell erstellte Checkliste an.

Damit die Bearbeitung beim Finanzamt möglichst reibungslos und ohne zeit- und kostenintensive Rückfragen abläuft, legen wir großen Wert darauf, dass alle notwendigen Belege und Unterlagen in transparenter und gut übersichtlicher Weise beigefügt werden. Diese Zusatzinformationen werden inzwischen auch meist per Mail und selten per Post an das Finanzamt übermittelt

6. Die für die Erstellung der Steuererklärung angefallene Gebührenrechnung wird in einer gesonderten Mail, parallel zur Versendung der Einkommensteuererklärung, an Sie übermittelt. Unsere Gebühren richten sich nach Ihrem Einkommen, der Komplexität der Steuererklärung und dem notwendigen Zeitbedarf. Diese Parameter werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatergebührenverordnung eingearbeitet.

7. Bearbeitung durch das Finanzamt

7. Nun ist das Finanzamt am Ball. Entweder sind Fragen offen – dann bekommen wir eine meist schriftliche, manchmal telefonische Anfrage oder der Steuerbescheid geht ohne Rückfragen direkt an unsere Kanzlei.

8.-11. Prüfung des Steuerbescheides durch die Kanzlei

8. Wir erhalten den Steuerbescheid vom Finanzamt per Post. Der Eingang wird bei uns elektronisch erfasst, der Steuerbescheid eingescannt und elektronisch archiviert.

9. Der Sachbearbeiter gleicht den Steuerbescheid mit unserer internen Berechnung ab. Bei Abweichungen prüfen wir, ob ein Rechtsbehelf sinnvoll ist und legen diesen bei Bedarf beim Finanzamt per PC- Fax ein.

10. Wenn es keine Abweichungen gibt, übermitteln wir Ihnen per Mail die Information über die nun final zu entrichtende Nachzahlung oder die kommende Erstattung.

11. Die Kosten für die Steuerbescheidsprüfung werden in der Regel erst mit der Erstellung der nächsten Steuererklärung in einer gesonderten Position abgerechnet.

12.-13. Ihre Steuererklärung ist unter Dach und Fach

12. Sie archivieren die Ihnen für das Veranlagungsjahr zugegangen Unterlagen und können an das Thema Steuererklärung einen dicken Haken machen!

13. Im nächsten Jahr läuft der Prozess dann wieder ähnlich ab - ohne größeren Zeitaufwand für Sie. Sie haben immer Ihre persönliche Checkliste zur Vorbereitung der nächsten Steuererklärung.

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Ansprechpartner

Weitere Ansprechpartner zum Thema Einkommensteuer finden Sie auf unserer Teamseite.